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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGe-Koordination) gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) |
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| Quelle: www.sidoun.de |
Als SiGe-Koordinator stehen wir für die Berücksichtigung der sicherheits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der einzusetzenden Mittel.
Auch auf diesem Arbeitsfeld können wirkliche Verbesserungen im Einklang mit Kosteneinsparungen für den Bauherrn nur dann realisiert werden, wenn die Arbeit rechtzeitig, also bereits in der Planungsphase, aufgenommen werden kann.
Wir übernehmen für Sie die Leistungen gemäß §§ 2, 3 und 4 der Baustellenverordnung in der Planungsphase sowie während der Ausführung und stellen in Vertretung des Bauherrn den Verantwortlichen Dritten.
In den vergangenen Jahren haben wir einige Projekte im Bereich Ingenieurbau als SiGe-Koordinator erfolgreich betreut.
- SiGe-Planung und -Koordination in der Planungs- und Ausführungsphase sowie Stellung des verantwortlichen Dritten gemäß §§ 2, 3 und 4 BaustellV
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 540, TRGS 555
- Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA-95, ZTV-SA 97, MVAS 99)


