Vereidigter und öfftentlich bestellter Sachverständiger für Beton- und Stahlbetonbau
Der Begriff „Sachverständiger" allein ist ein ungeschützter Begriff, der von jedermann verwendet werden kann.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.). Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Immer, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird,
- ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
- eine Sache bewertet,
- ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
- der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll
kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung geben.
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.


