Ingenieurbüro Stegbauer - Innovation Beratung Sicherheit

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

 

Energieausweis Muster Energieausweis - Quelle: dena/BMVBS

Die Ausstellung eines Energieausweises für Ihre Immobilie ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung je nach Gebäudeart und Baujahr gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 01. Juli 2008 besteht für Wohngebäude bis Baujahr 1965 die gesetzliche Pflicht einen Energieausweis zu erstellen. Die Ausweispflicht entfällt u.a. für Gebäude < 50 m² oder denkmalgeschützte Gebäude.

Welchen Sinn hat der Energieausweis? Der Energieausweis gibt Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes. Mieter und Käufer sollen verschiedene Häuser miteinander vergleichen können. Die Entscheidung, welches Objekt angemietet oder gekauft wird, kann dann auch von der energetischen Qualität, das heißt den künftigen Heizkosten, abhängig gemacht werden. Gleichzeitig wird hierdurch ein Anreiz für Vermieter geschaffen, die energetische Sanierung voranzutreiben.

Es wird unterschieden zwischen dem verbrauchsabhängigen Energiepass, der Auskunft gibt über den Energieverbrauch der letzten 3 Jahre, sowie dem bedarfsabhängigen Energiepass, der Auskunft gibt über den energetischen Zustand des Gebäudes und wird aus den technischen Daten des Gebäudes und der Gebäudeausstattung errechnet.

Unsere Leistungen:

Unser Büro ist von der DENA (Deutsche Energie Argentur) anerkannter Aussteller für Energieausweise von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Für Planer, Eigentümer und Bauherren bieten wir Leistungen nach EnEV und DIN V 18599.

Der Berater ermittelt anhand aller Gebäudeteile, der Wärmetechnik sowie dem Nutzverhalten den Ist-Zustand. Ziel dieser Erhebung ist es, Schwachstellen in der Gebäudehülle oder der Wärmetechnik aufzuzeigen.

 

Energieberatung

Die Energieberatung bietet einen Fahrplan zur Umsetzung von wirtschaftlich sinnvollen Planungsalternativen.
Eine bessere Wärmedämmung und eine neue Heizungsanlage senken zwar den Energieverbrauch und sparen damit langfristig Geld - zunächst jedoch belastet die Sanierung die Finanzen.

Für die Beantragung von Fördermitteln (z.B.: KfW-Kredite) ist die Energieberatung meist eine Voraussetzung.

Unsere Leistungen:

Wir führen Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude durch.
Dabei bieten wir das erforderliche Fachwissen um das jeweilige Optimum an Kosten- bzw. Energieersparnis zu erzielen.

Anhand der gewonnenen Werte erstellt der Berater nach den anerkannten Regeln der Technik sowie der Energie-Sparverordnung (EnEV) Sanierungsvorschläge, die einzeln bezüglich der Einsparmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit beurteilt werden. Es werden Maßnahmen am Gebäude sowie der Wärmetechnik untersucht und es können verschiedene Sanierungskonzepte vergleichend dargestellt werden.
Alle Ergebnisse werden in einem Bericht detalliert aufgeschlüsselt.

Als zugelassene Berater informieren wir Sie gerne über das Förderungsprogramm und den Nutzen einer energetischen Analyse Ihres Gebäudes.